Bei Anmeldung & Bezahlung des theoretischen Hundekurs, besteht die Möglichkeit von der freiwillige Lerngruppe via Whatsapp zu profitieren.
Ich bin anerkannte Hundetrainerin bei Certodog, Kynologie Schweiz sowie beim Veterinäramt Zürich.
Vetamt-Bewilligungsnummern:
- Welpenkurs: VETA ZH-HAB-1063-271018
- Junghunde-/Erziehungskurs: ZH-HAB-0765-230909
Anmeldung des Hundes:
Sobald Ihr neues Familienmitglied bei Ihnen eingezogen ist, muss es bei der Gemeinde angemeldet werden.
Seit dem 1. Juni 2025 ist der Besuch einer Hundeschule im Kanton Zürich für alle Hunde obligatorisch.
Aufbau des obligatorischen Kurses:
Der Kurs besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil:
Theorie (2 Stunden + Prüfung):
- Obligatorisch für Neuhundehalter sowie für Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten
- Muss innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der Hundehaltung absolviert werden
- Frühester Besuch: bis zu 1 Jahr vor Übernahme des Hundes oder Zuzug in den Kanton
- Durchführung des Kurses online in der Gruppe (inkl. Handout zum Lernen), alle 2 Wochen
- Die Prüfung findet alle 2 Wochen in Kloten statt
- Nicht bestandene Prüfungen müssen wiederholt werden, bis der Inhalt verstanden ist
Praxis (mindestens 6 Lektionen à 60 Minuten):
- Teilnahme möglich ab dem 6. Lebensmonat des Hundes
- Muss innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme abgeschlossen werden
- Inhalte: Grundlagen der Hundeerziehung, Lernziele gemäss Vorgaben des Veterinäramtes Zürich
- Falls nach 6 Lektionen nicht alle Lernziele erfüllt sind, müssen weitere Lektionen besucht werden
Bestandene Prüfung und erfolgreicher Abschluss des praktischen Hundekurses:
Nach bestandener Theorieprüfung und/oder erfolgreichem Abschluss der praktischen Hundeausbildung erhalten Sie eine offizielle Teilnahmebestätigung sowie den Eintrag in die nationale Hundedatenbank AMICUS.
Zeiten & Preise:
Die aktuellen Kurszeiten und Preise sind auf Angebot ersichtlich
Auf dem Kurs-Guid des Kanton Zürich sind weitere Informationen ersichtlich.
| Alter des Hundes – bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton | Freiwillige Welpenförderung 8. bis 16. Lebenswoche | Junghundekurs ab 16 Wochen bis 18 Monate (Ab dem 6 . Lebensmonat obligatorischer Teil) | Erziehungskurs ab 18 Monaten |
|---|---|---|---|
Besuch einer Hundeschule obligatorisch? | Nein, aber empfohlen (Sozialisierung & Ankommen im Alltag) | Ja, mindestens 6 Lektionen & Lernziele erfüllen | Ja, mindestens 6 Lektionen & Lernziele erfüllen |
Besuch des obligatorischen Theoriekurses inkl. Prüfung bei Neuhundehalter? | Ja, für alle Neuhundehalter sowie Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten. | Ja, für alle Neuhundehalter sowie Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten. | Ja, für alle Neuhundehalter sowie Personen, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten. |
TIPP:
Bei individuellen Themen oder weiterführenden Anliegen biete ich Ihnen zusätzlich:
- Ergänzendes Training/Beschäftigung, z. B. Sozial Walk, Plauschgruppe
- Hausbesuch
- Video-Beratung
Mehr Einblicke:
Aktuelle Bilder und Eindrücke finden Sie auch auf Facebook und Instagram.


