AGB

  1. Die Anmeldung für Trainings bei Cavas Hundeschule sollen zwingend per E-Mail, SMS/WhatsApp erfolgen.
  2. Die Abmeldung für private Lektionen muss mind. 24 Stunden vorab erfolgen.
    Ansonsten wird die Stunde von Cavas Hundeschule in Rechnung gestellt.
  3. Bilder-und Videos, welche während der Stunde/ des Kurses von der Kursleitung erstellt werden, sind Eigentum von Cavas Hundeschule und dürfen für Werbezwecke verwendet werden. Ist dies nicht erwünscht, muss dies gemeldet werden und die jeweiligen Bilder werden nicht verwendet.
  4. Bilder-und Videos, welche von den Teilnehmern während der Stunde/ des Kurses erstellt und in Netzwerken geteilt werden möchten, benötigen vorab das Einverständnis von der Kursleitung.
  5. Mitgebrachte Erziehungsmittel und  Methoden, welche dem Hund Schmerzen bereiten und/oder tierschutzrelevant sind, sind untersagt.
  6. Die Versicherung (Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist Sache der Teilnehmer.
    Es wird keine Haftung von Cavas Hundeschule übernommen.
  7. Neue Kunden müssen bei der 1. Lektion den Heimtierpass (Impfbüchlein)
    vorweisen. Bei den obligatorischen Hundekursen wird zusätzlich der Registrierungschip kontrolliert.
  8. Zahlungen des gesamten Abo Betrages oder des Kursbetrages haben entweder in Bar vor der Lektion oder mittels vorgängiger Einzahlung zu erfolgen. Bereits bezahlte Abonnements/Kurse werden nicht zurückerstattet.
  9. Die Bescheinigung des Kursbesuches bei obligatorischen Kursen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung und Absolvierung der hierfür notwendigen Stunden.
  10. Die Teilnehmer haben pünktlich zu den Lektionen zu erscheinen. Auf allfällige Verspätungen wird keine Rücksicht genommen.
  11. Allfällige gesundheitliche Einschränkungen/Verhaltensprobleme (z.B. Aggressionsverhalten, panische Angst, etc.) des Hundes
    sowie Auflagen des Veterinär-Amts müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
  12. Beim Training auf dem Hundeplatz, werden die Hunde vor dem Trainingsbeginn ausserhalb des eingezäunten Bereiches zum Versäubern geführt.
  13. Die Hunde müssen bis zum Beginn der Lektion im Auto bleiben und dürfen
    nicht ohne Anweisung  der Kursleitung herausgeholt werden.
  14. Die Hunde dürfen während des Trainings nicht ohne Anweisung frei gelassen werden und es findet ohne explizite Aufforderung kein Leinenkontakt statt.
  15. Im öffentlichen Bereich wird auf Mitmenschen und deren Tiere Rücksicht genommen und sie werden mit genügend Abstand passiert.
  16. Von der Kursleitung angeordnete Schutzmassnahmen, wie z.B. Leinenpflicht (auch Schleppleine), Abstandspflicht und Maulkorbpflicht, müssen zwingend eingehalten werden.