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- An- und Abmeldungen von Trainings bei Cavas Hundeschule per E-Mail, SMS/Whats App
oder Telefonanruf zwingend.
- Abmeldung mind. 24 Stunden vorab. Ansonsten wird die Stunde von Cavas Hundeschule in Rechnung gestellt.
- Bilder-und Videos welche während der Stunde/ des Kurses von mir erstellt werden, sind Eigendtum von Cavas Hundeschule und dürfen für Werbungszwecke verwendet werden. Möchten Sie dies nicht, werden Bilder von Ihnen oder Ihrem Hund nicht verwendet.
- Bilder-und Videos welche von Teilnehmern während der Stunde/ des Kurses erstellt und in Netzwerken geteilt werden möchten, benötigen vorab die Einverständniss von Cavas Hundeschule.
- Cavas Hundeschule akzeptiert keine von Teilnehmern mitgebrachten
Erziehungsmittel-/ Erziehungmethoden, welche dem Hund Schmerzen bereiten und/oder Tierschutzrelevant sind.
- Versicherung (Unfall- und Haftpflichtversicherung) ist Sache der Teilnehmer.
Es wird keine Haftung übernommen.
- Neue Kunden müssen bei der 1. Lektion den Heimtierpass (Impfbüchlein)
vorweisen und bei den obl. Hundekursen wird der Registrierungschip kontrolliert.
- Zahlungen des gesamten Abobetrages oder des Kursbetrages in Bar vor der Lektion oder mittels Einzahlung im Voraus. Bereits bezahlte Lektionen aus Abonemennts können nicht ausbezahlt werden.
- Die Bescheinigung des Besuches der obl. Hundekurse, kann nur nach dem Absolvieren aller Stunden ausgehändigt werden.
- Bitte erscheinen Sie pünktlich und lieber fünf Minuten zu früh, damit wir die
Stunde voll ausschöpfen können.
- Allfällige gesundheitliche Einschränkungen/Verhaltensprobleme des Hundes
oder Auflagen vom Veterinär-Amt müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden.
- Beim Training auf dem Hundeplatz, werden die Hunde vor dem Trainingsbeginn ausserhalb des eingezäunten Bereiches zum Versäubern geführt.
- Die Hunde müssen bis zum Beginn Ihrer Lektion im Auto bleiben und dürfen
nicht ohne Anweisung herausgeholt werden.
- Die Hunde dürfen während des Trainings nicht ohne Anweisung frei gelassen werden und es findet ohne Anweisung keinen Leinenkontakt statt.
- Im öffentlichen Bereich wird auf Mitmenschen und deren Tiere Rücksicht genommen und sie werden mit genügend Abstand vorbei gelassen.
- Von mir angeordnete Schutzmassnahmen wie z.B. Leinenpflicht (auch Schleppleine), Abstandspflicht und Maulkobpflicht müssen eingehalten werden.