Obligatorische Hundekurse

Vetamt Bewilligungsnummer: Junghunde-/ Erziehungskurs ZH-HAB-0765-230909

Im Kanton Zürich ist der Besuch einer Hundeschule je nach Rasse oder Grösse/Gewicht eines Hundes Pflicht.

Ist Ihr neues Familienmitglied bei Ihnen eingezogen, muss bei der Gemeine eine Anmeldung erfolgen. Dabei werden Sie auch Informiert, ob eine Kurspflicht für ihren Hund vorgesehen ist.

Es kann im allgemeinen auch ohne Pflicht sinnvoll sein, mit seinem neuen Hund für die erste Zeit eine Hundeschule zu besuchen.

Auf dem Kurs-Guid des Kanton Zürich ist auch vorab ersichtlich, ob für sie ein obligatorischer Hundeschul- Besuch vorgesehen ist.

Kurspflicht im Überblick

Alter des Hundes
– bei der Übernahme oder
beim Zuzug in den Kanton
Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)
Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)
Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)
8 bis 16 Wochen
jajanein
16 Wochen bis 18 Monate
neinjaja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden
18 Monate bis 8 Jahreneinneinja
über 8 Jahre
neinneinnein

Kurszeiten und Kosten:
Angebot

Vetamt Bewilligungsnummer: Junghunde-/ Erziehungskurs ZH-HAB-0765-230909