Anerkannte Hundetrainerin bei Certodog und dem Veterinäramt Zürich:
Vetamt Bewilligungsnummern: Junghunde-/ Erziehungskurs ZH-HAB-0765-230909
Welpenkurs VETA ZH-HAB-1063-271018
Ist Ihr neues Familienmitglied bei Ihnen eingezogen, muss bei der Gemeine eine Anmeldung erfolgen.Im Kanton Zürich ist der Besuch einer Hundeschule für alle Hunde seit dem 1.Juni 2025 Pflicht.
Dieser beinhaltet einen theoretischen Teil an 2 Stunden und eine Prüfung für neu Hundehalter, so wie Hundehalter die seit 10 Jahren keinen Hund mehr im Besitz hatten.
Zusätzlich für jeden Hund/Halter einen praktischen Teil, welcher mindestens 6 Lektionen und das vollständige erfüllen einer Checkliste die vom Veterinäramt vorgegeben wird umfasst.
Nach dem Absolvieren des Theoriekurses, der Prüfung und der praktischen Hundeausbildung erhalten sie eine Bestätigung und einen Eintrag bei Amicus der Hundedatenbank der Schweiz.
Auf dem Kurs-Guid des Kanton Zürich sind weitere Informationen ersichtlich.
Alter des Hundes – bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton | Welpenförderung 8. Wochen-16. Wochen Lebenswoche | Junghundekurs ab 16 Wochen bis 18 Monate | Erziehungskurs ab 18 Monaten |
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Besuch einer Hundeschule obligatorisch? | Nein, jedoch Empfohlen um die Sozialisierung und das Ankommen im Hundealltag zu erleichtern. Erst ab der 16 Lebenswoche kann/muss der obligatorische Teil begonnen werden. | Ja, mindestens 6 Lektionen und das Erfüllen aller Lernziele des Veterinäramtes Zürich | Ja, mindestens 6 Lektionen und das Erfüllen aller Lernziele des Veterinäramtes Zürich |
Besuch des obligatorischen Theoriekurses inkl. Prüfung? | Nein, kann/muss erst mit 16 Wochen begonnen werden | Ja, für alle neu Hundehalter und wenn seit dem letzten Hund 10 Jahre vergangen sind | J, für alle neu Hundehalter und wenn seit dem letzten Hund 10 Jahre vergangen sind |
Theoriekurs und Prüfung
Nicht nur Ersthundehaltende, sondern auch solche, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen den obligatorischen Theoriekurs besuchen und die zugehörige Theorieprüfung bestehen.
Die Theorieprüfung muss bis spätestens 2 Monate nach Beginn der Hundehaltung absolviert werden.
Der Kurs kann frühestens ein Jahr vor Übernahme des Hundes oder Zuzug in den Kanton besucht werden.
Zur Prüfung zugelassen, ist jeder nach Vollendung dieser 2 theoretischen Stunden.
Die Lektionen werden bei Cavas Hundeschule online in einer Gruppe durchgeführt,
die Zeiten sind hier ersichtlich.
Sie erhalten ein Handout zum lernen und können jederzeit bei Bedarf zur individuellen Vorbereitung eine persönliche online Beratung besuchen.
Die Prüfung findet alle 2 Wochen in Kloten statt, Daten werden bei Anmeldung des Kurses bekannt gegeben.
Falls die Prüfung nicht bestanden wurde sieht der Kanton vor, dass diese solange wiederholt werden muss, bis der Inhalt des Theoriekurses verstanden und auch wiedergegeben werden konnte.
Praktische Hundeausbildung
Er soll die Grundlagen der Hundeerziehung vermitteln und muss innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Hund muss bei beginn mindestens 6 Monate alt sein.
Sie können den praktischen Teil in den Gruppenstunden Junghunde und Erziehung besuchen.
In den mindestens 6 Lektionen an 60 Minuten, werden ihnen der Inhalt vermittelt den sie für das erfüllen der Lernziele vom Veterinäramt Zürich benötigen.
Konnten nach diesen 6 Lektionen, nicht alle Lernziele erfüllt werden, muss die Hundeschule so lange besucht werden, bis alle Punkte erfüllt werden konnten.
Kurszeiten und Kosten:
Angebot
TIPP:
Bei weiteren individuellen Anliegen und Themen, stehen Ihnen eine Video Beratung oder ein Hausbesuch zu Verfügung oder erweitern sie ihr Training/Beschäftigung mit einem Sozial Walk oder der Besuch der Plauschgruppe.
Für mehr Bilder und Eindrücke, finden Sie mich auch auf Facebook und Instagram.











