Anerkannte Hundetrainerin bei Certodog und dem Veterinäramt Zürich:
Vetamt Bewilligungsnummern: Junghunde-/ Erziehungskurs ZH-HAB-0765-230909 Welpenkurs VETA ZH-HAB-1063-271018
Im Kanton Zürich ist der Besuch einer Hundeschule je nach Rasse oder Grösse/Gewicht eines Hundes Pflicht.
Ist Ihr neues Familienmitglied bei Ihnen eingezogen, muss bei der Gemeine eine Anmeldung erfolgen. Dabei werden Sie auch Informiert, ob eine Kurspflicht für ihren Hund vorgesehen ist.
Es kann im allgemeinen auch ohne Pflicht sinnvoll sein, mit seinem neuen Hund für die erste Zeit eine Hundeschule zu besuchen.
Auf dem Kurs-Guid des Kanton Zürich ist auch vorab ersichtlich, ob für sie ein obligatorischer Hundeschul- Besuch vorgesehen ist.
Kurspflicht im Überblick
Alter des Hundes – bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton | Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) | Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) | Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
---|---|---|---|
8 bis 16 Wochen | ja | ja | nein |
16 Wochen bis 18 Monate | nein | ja | ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden |
18 Monate bis 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
Kurszeiten und Kosten:
Angebot
TIPP:
Bei weiteren individuellen Anliegen und Themen, stehen Ihnen eine Video Beratung oder ein Hausbesuch zu Verfügung oder erweitern sie ihr Training/Beschäftigung mit einem Sozial Walk.
Anerkannte Hundetrainerin bei Certodog und dem Veterinäramt Zürich:
Vetamt Bewilligungsnummern: Junghunde-/ Erziehungskurs ZH-HAB-0765-230909 Welpenkurs VETA ZH-HAB-1063-271018
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